Die Kanzlei Schulze ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht das allgemeine Strafrecht mitsamt seiner bußgeldrechtlichen Nebengebiete. Wir beraten, verteidigen und vertreten Unternehmen und Einzelpersonen – bundesweit und in jeder Verfahrenslage.
Unsere Kanzlei ist auch auf Mandate mit verkehrsrechtlichen Bezügen spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Schulze ist auch »Fachanwalt für Verkehrsrecht«. Im Verkehrsverwaltungsrecht sind wir erfahren. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Beratung in Fällen mit Fahrverboten und Führerscheinentzügen gehören zu unseren weiteren Schwerpunkten.
Wir bieten als besonderen Service die schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden an – wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?
Besuchen Sie dazu unsere Website verkehrsrecht-schulze.de
Kompetenzen
Wirtschaftsstrafrecht
- Individualverteidigung
- Unternehmensvertretung
- Präventivberatung
- Zeugenbeistand
- Strafanzeigen
- Geschädigtenvertretung
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Überprüfung von Bußgeldbescheiden
- Vermeidung von Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister
- Abwenden des Führerscheinentzugs
- Individualverteidigung
- Unternehmensvertretung
- Präventivberatung
Kapitalstrafrecht
- Verteidigung bei schwersten Straftaten, welche eine lebenslange Freiheitsstrafe androhen, z. B. Mord gemäß § 211 StGB oder Totschlag gem. § 212 StGB
- Individualverteidigung
- Präventivberatung
- Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht
- Besondere Expertise beim Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr
- Individualverteidigung
- Präventivberatung
Jugendstrafrecht
- Verteidigung Jugendlicher (14 – 18 Jahre) / Heranwachsender (18 – 21 Jahre)
- Individualverteidigung
- Präventivberatung
- Beratung der Erziehungsberechtigten
Betäubungsmittelstrafrecht
- Individualverteidigung
- Präventivberatung
Presse und Öffentlichkeitsrelevanz
- Schutz der Person
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren
- Kommunikationssteuerung
Vertretung in unterschiedlichen Verfahrensstadien
- Frühzeitige Einsicht in die Ermittlungsakte, Überblick über Vorwürfe und den Ermittlungsstand
- Prüfung und Abgabe einer Schutzschrift (Nach Akteneinsicht)
- Vertretung in der U-Haft und bei Hausdurchsuchungen
Wehrstrafrecht
- Vertretung von Angehörigen der deutschen Bundeswehr bei Wehrstraftaten wie »Fahnenflucht«, »Unerlaubte Abwesenheit« und anderen Wehrstraftaten nach dem StGB und WStG
- Individualverteidigung
- Präventivberatung
Rechtsanwalt Norman Schulze
Wahrenberger Straße 7619322 Wittenberge
Telefon 0 38 77 - 5 66 77 60
kontakt@strafrecht-schulze.de
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